Terms of Sale
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1 Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen der Axalta Coating Systems Germany GmbH & Co. KG (nachfolgend "Axalta" oder auch "wir") gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Ergänzend gelten im grenzüberschreitenden Verkehr die Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils aktuellen Fassung.
1.4 Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Verträge unter Einbeziehung dieser Verkaufsbedingungen kommen zustande mit der Axalta Coating Systems Germany GmbH & Co. KG, Christbusch 25, 42285 Wuppertal; Sitz der Gesellschaft: Wuppertal; Registergericht AG Wuppertal, HRA 24220.
2 Angebot
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3 Axalta Online-Shops
3.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für Geschäfte, die über einen von uns angebotenen Online-Shop abgeschlossen werden. Für solche Online-Geschäfte finden ergänzend die Bestimmungen dieser Ziff. 3 Anwendung.
3.2 Für die Nutzung unserer Online-Shops ist in der Regel eine Registrierung erforderlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Online-Shop oder unseren Kundenservice/dem für Sie zuständigen Auslieferungslager. Im Rahmen der Registrierung können Sie insbesondere diejenigen Nutzer festlegen, die im Namen Ihres Unternehmens Online-Geschäfte über den jeweiligen Online-Shop tätigen und verbindliche Bestellungen aufgeben dürfen.
3.3 Die Präsentation unserer Produkte im jeweiligen Online-Shop stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Sie können im Online-Shop Produkte auswählen, unverbindlich Ihrem Warenkorb hinzufügen und wieder aus dem Warenkorb entfernen. Auf einer abschließenden Bestellseite können Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen und ggf. korrigieren. Erst mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" gibt der jeweilige Nutzer im Namen des registrierten Unternehmens ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vorgang lässt sich vor dem Klick auf die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen.
3.4 Nach Aufgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Bestellung. Diese stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir die Bestellung entweder ausdrücklich annehmen oder die bestellten Waren an Sie liefern.
3.5 Die Einzelheiten der Waren, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Waren, finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben im jeweiligen Online-Shop.
3.6 Wir bieten den Vertragsschluss in unseren Online-Shops ausschließlich in deutscher Sprache an. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Diese Verkaufsbedingungen können Sie jederzeit über den jeweiligen Online-Shop abrufen und speichern.
3.7 Die Darstellung von Farben unserer Produkte im Online-Shop oder einem Ausdruck aus dem Online-Shop ist nicht farbverbindlich, da Farbton, Helligkeit und Kontrast je nach Monitor bzw. Drucker variieren können. Verbindliche Farbvorlagen können Sie bei unserem Kundenservice/dem für Sie zuständigen Auslieferungslager anfordern.
4 Preise, Zahlungsbedingungen und Akkreditive
4.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 In unserem Online-Shop werden die vom Kunden jeweils auswählbaren Zahlungsmethoden angegeben. Sofern auswählbar, gelten die folgenden Bestimmungen.
4.2.1 Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Kunden versenden.
4.2.2 Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
4.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
4.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5 Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen hinsichtlich der Eignung der Produkte für die vom Käufer beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Im Rahmen der anwendungstechnischen Beratung haften wir gemäß Ziffer 8.
6 Lieferung der Ware
6.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, liefern wir „ab Werk“ (Auslieferungslager).
6.2 Dem Käufer zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
6.3 Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird. Im Falle der Beförderung durch unsere Mitarbeiter geht die oben genannte Gefahr mit dem Beginn des Transportvorganges über.
6.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.5 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
6.6 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6.7 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6.8 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz für den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
6.9 Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so ist dies bei der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben. Die Leihbehälter sind innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung vom Käufer auf eigene Kosten zu leeren, zu säubern und frachtfrei auf Gefahr des Käufers zurückzusenden. Der Käufer haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den Leihbehältern.
6.10 Andere Verpackungen werden zurückgenommen, sofern sich eine entsprechende Pflicht aus der Verpackungsverordnung ergibt. In diesem Falle sind Verpackungen, die nicht an private Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung abgegeben werden, restentleert, frachtfrei und auf Gefahr des Käufers zurückzusenden. Die Rücknahme ist ausgeschlossen, soweit wir gemäß der Verpackungsverordnung ein für die Entsorgung geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet haben. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
7 Mängelansprüche
7.1 Die Ware hat den jeweiligen Spezifikationen zu entsprechen.
7.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Empfang auf Mängel zu untersuchen.
7.3 Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss Art und Ausmaß des Mangels enthalten. Nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des Mangels als genehmigt.
7.4 Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sie die Höhe des Kaufpreises nicht überschreiten und sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt ansonsten die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer. Diese Bestimmung gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
7.6 Etwaige Rücksendung der Ware erfordert unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
8 Haftung
Wir haften für Schäden, die auf arglistigem Handeln, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Falle fahrlässigen Handelns haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Folgeschäden und auf nicht vorhersehbare, typischerweise nicht eintretende Schäden aus Vertragsverletzungen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
9 Höhere Gewalt
Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrs- und Versandstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als einen Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Annahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
10 Marken
10.1 Unsere Marken dürfen nur mit besonderer vorheriger schriftlicher Zustimmung des Markeninhabers im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand genutzt werden.
10.2 An den im Rahmen eines Angebotes überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an jeder einzelnen an den Käufer übersandten Ware vor, bis der Käufer alle ausstehenden Forderungen gezahlt hat, gleichgültig, ob die Forderungen in Bezug auf die Ware oder aus irgendeinem anderen Grunde bestehen. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und/oder zu verkaufen. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Abtretungen und sonstigen Belastungen ist er nicht berechtigt.
11.2 Eine Verarbeitung oder Vermischung uns gehörender Sachen nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen. Wird Vorbehaltsware verbunden, vermischt oder vermengt, erwerben wir Miteigentum nach den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so sind sich die Parteien bereits jetzt einig, dass der Käufer dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware überträgt. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Miteigentum stehende Sache unentgeltlich zu verwahren.
11.3 Forderungen aus dem Verkauf von Ware, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Verbindet oder vermischt der Käufer die gelieferte Ware mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab.
11.4 Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden Forderungen auf Vergütung bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware an uns ab.
11.5 Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks, von Grundstücksrechten, des Schiffes, Schiffbauwerkes oder Luftfahrzeugs entstehenden Forderungen an uns ab.
11.6 Die in den vorstehenden Fällen bezeichneten Abtretungen nehmen wir an. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
11.7 Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Ware und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer unaufgefordert und rechtzeitig von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
11.8 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern.
11.9 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, so dass wir rechtzeitig Klage nach § 771 ZPO erheben bzw. unsere Forderung rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage nach § 771 ZPO oder zur Geltendmachung der Forderung im Insolvenzverfahren zu erstatten, haftet der Käufer im Falle nicht rechtzeitiger Anzeige für die Kosten. Darüber hinaus haftet der Käufer für den Schaden, der aus der nicht fristgerechten Anzeige der Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter entsteht.
11.10 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v.H., so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
11.11 Das Recht des Käufers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verlangen.
12 Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wuppertal. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2 Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Käufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendbarkeit des deutschen Kollisionsrecht sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) in der jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.
12.3 Daten des Käufers werden von uns unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzregeln gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Wir verweisen ergänzend auf unsere Datenschutzerklärung.
Wuppertal, Juni 2019