AIM Cloud Services
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NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Dies sind die Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) für den Zugriff und die Nutzung des AIM Cloud Service von Axalta über das Internet. Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen Ihnen als Vertreter des Unternehmens und Axalta.
BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND GEBEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG, INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ODER DEN HYPERTEXT-LINK AM ENDE DIESER WEBSEITE KLICKEN. DIE ANNAHME DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN BEDEUTET, DASS SIE AN DIE BEDINGUNGEN DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN GEBUNDEN SIND. SIE DÜRFEN DIE CLOUD-DIENSTE NUR NUTZEN, WENN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. SIE DÜRFEN NICHT AUF DIE CLOUD-DIENSTE ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN, WENN SIE DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Servicebedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen im ausgeführten AIM-Bestellformular des Unternehmens ("Bestellformular") gegeben wird.
[SIE KÖNNEN DIE WEBSEITE, DIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ENTHÄLT, AUSDRUCKEN ODER ALS DATEI AUF IHREM COMPUTER SPEICHERN].
1. Gewährung von Rechten und Einschränkungen.
a. Gewährung von Rechten. Vorbehaltlich und vorbehaltlich der Zahlung von Gebühren durch das Unternehmen und der Einhaltung aller anderen Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung gewährt Axalta dem Unternehmen hiermit ein nicht-exklusives, begrenztes und nicht übertragbares Recht, den Cloud-Service und die zugehörige Dokumentation (falls vorhanden) während der im Bestellformular definierten Dauer des Abonnements ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Unternehmens durch die vom Unternehmen zur Nutzung des Cloud-Service gemäß den im Bestellformular definierten metrischen Nutzungsbeschränkungen autorisierten Mitarbeiter ("autorisierte Benutzer") zu nutzen. Dem Unternehmen wird das Recht eingeräumt, eine angemessene Anzahl von Kopien der Dokumentation (falls vorhanden) ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Unternehmens für die autorisierten Benutzer in Verbindung mit der Nutzung des Cloud-Service durch das Unternehmen zu verwenden und anzufertigen. Der Zugriff auf den Cloud-Service kann die Installation eines ausführbaren Programms erfordern, das auf der Hardware und/oder den Computergeräten installiert werden muss.
b. Nutzungsbeschränkungen. Das Unternehmen darf den Cloud-Service oder jegliche Dokumentation nicht für Zwecke verwenden, die über den Umfang der in der Vereinbarung gewährten Rechte hinausgehen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, darf das Unternehmen zu keiner Zeit, weder direkt noch indirekt, den Cloud-Service oder jegliche Dokumentation verwenden:
(i) den Versuch, den Cloud-Service oder jegliche Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
(ii) zu versuchen, den Quellcode des Cloud-Dienstes ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren, anzupassen oder anderweitig abzuleiten oder sich Zugang zum Quellcode des Cloud-Dienstes zu verschaffen; oder
(iii) Entfernen aller Eigentumshinweise aus dem Cloud-Service oder der Dokumentation.
Jede Anfrage, die sich mit der Interoperabilität des Cloud-Service mit einem Drittanbieter-Tool, einschließlich eines Drittanbieter-Tools unter Open-Source-Lizenz, befasst, ist an Axalta zu richten
c. Rechtsvorbehalt. Rechte An Geistigem Eigentum. Axalta Coating Systems GmbH besitzt alle geistigen Eigentumsrechte am und in Verbindung mit dem Cloud-Service und behält sich alle Rechte vor, die dem Unternehmen in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden, vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung von Axalta Coating Systems GmbH, die Axalta (gegebenenfalls über einen Wiederverkäufer) die Vermarktung und den Vertrieb des Cloud-Service gestattet.
d. Cloud-Service-Betrieb: Der Cloud-Service wird von einem externen IT-Dienstleister (der "Cloud-Service-Betreiber") im Auftrag der Axalta Coating Systems GmbH und als Unterauftragnehmer von Axalta betrieben. Axalta bleibt für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Cloud-Service-Betreiber verantwortlich.
2. Bereitstellung von Cloud-Service.
Axalta gewährt dem Unternehmen Zugang zum Cloud-Service - und den Support-Services gemäß den Bedingungen des Service Level Agreement (SLA).
3. Modifikationen. Aussetzungen.
a. Modifikationen. Der Cloud-Service kann von Axalta geändert werden, nachdem Axalta das Unternehmen per E-Mail informiert hat. Wenn das Unternehmen feststellt, dass es sich bei einer Änderung nicht um eine Erweiterung handelt und den Cloud-Service wesentlich reduziert, kann das Unternehmen die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Axalta innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von Axalta kündigen.
b. Aussetzungen. Axalta kann die Nutzung des Cloud-Dienstes aussetzen oder einschränken, wenn die fortgesetzte Nutzung zu einem materiellen Schaden für den Cloud-Dienst oder seine Benutzer führen kann; in einem solchen Fall wird Axalta das Unternehmen unverzüglich über die Aussetzung oder Einschränkung informieren. Im Falle einer verspäteten Zahlung von Gebühren, wie im Bestellformular angegeben, kann Axalta nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung die Nutzung des Cloud-Service durch das Unternehmen aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
4. Unternehmensdaten.
a. Eigentum an Unternehmensdaten. Das Unternehmen behält alle Eigentumsrechte, Rechte und Titel an den Daten, die von seinen autorisierten Benutzern in den Cloud-Service eingegeben werden ("Unternehmensdaten"). Das Unternehmen autorisiert Axalta (einschließlich seiner verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer) zur Verarbeitung von Unternehmensdaten ausschließlich zur Bereitstellung und Unterstützung des Cloud-Service, wie im DPA weiter ausgeführt, in Bezug auf die in den Unternehmensdaten enthaltenen persönlichen Daten.
b. Verantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen ist verantwortlich für den Inhalt, die Genauigkeit, Integrität und Legalität der Unternehmensdaten, einschließlich ihrer Übertragung an und Verarbeitung durch Axalta gemäß oder in Verbindung mit der Vereinbarung. Das Unternehmen darf keine Inhalte oder Daten übermitteln, die rechtswidrig sind oder geistige Eigentumsrechte verletzen. Das Unternehmen ist allein verantwortlich für den Inhalt aller Unternehmensdaten. Das Unternehmen sichert und bewahrt alle Rechte an Unternehmensdaten, die Axalta benötigt, um den Cloud-Service für das Unternehmen bereitzustellen, ohne die Rechte Dritter zu verletzen.
c. Datenergebnisse. Das Unternehmen kann alle durch den Cloud-Service generierten Ergebnisse für den eigenen internen Gebrauch verwenden.
d. Verwendung von Unternehmensdaten durch Axalta. Das Unternehmen erkennt an, dass Axalta Analysen unter Verwendung von Unternehmensdaten für Axaltas eigene Zwecke und zum eigenen Nutzen erstellen kann. Diese Analysen dürfen weder personenbezogene Daten noch Daten in Bezug auf die Preise der Konkurrenzprodukte von Axalta enthalten oder erstellen und müssen alle Daten anderer Unternehmen anonymisieren und aggregieren. Diese Analysen können unter anderem die Bewertung des Kaufverhaltens des Unternehmens und die aus diesen Daten abgeleiteten Trends bei den Produkten oder Dienstleistungen durch Axalta umfassen. Diese Analysen sind das alleinige und ausschließliche Eigentum von Axalta oder Axalta Coating Systems GmbH. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung ist Axalta nicht verpflichtet, solche Analysen an das Unternehmen zurückzugeben.
e. Datensicherheit. Axalta wendet angemessene Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren an, um die Sicherheit von Unternehmensdaten zu gewährleisten und sicherzustellen und diese Unternehmensdaten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Vervielfältigung, Verwendung, Änderung oder Verlust zu schützen.
f. Persönliche Daten. Besondere Bestimmungen für personenbezogene Daten sind in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung enthalten.
5. Aktualisierungen. Axalta kann den Cloud-Service von Zeit zu Zeit aktualisieren.
Axalta behält sich das Recht vor, jeden Aspekt des Cloud-Dienstes jederzeit ohne vorherige Ankündigung an das Unternehmen zu aktualisieren.
6. Vom Unternehmen angeforderte Software-Erweiterungen.
Axalta ist nicht verpflichtet, kann aber nach eigenem Ermessen Verbesserungen besprechen, die das Unternehmen möglicherweise für den Cloud-Service wünscht. Die Kostenschätzungen für die Erweiterung würden ebenfalls mit dem Unternehmen besprochen.
7. Verantwortlichkeiten des Unternehmens.
a. Allgemein. Das Unternehmen ist für alle Handlungen und Unterlassungen von autorisierten Benutzern verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die eine Verletzung der Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Unternehmen vorgenommen würde, wird vom Unternehmen als Verletzung dieser Vereinbarung angesehen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf die Zusicherung und Gewährleistung des Unternehmens, dass die Daten, die das Unternehmen dem Cloud-Service zur Verfügung stellt, keine vertraulichen Informationen Dritter enthalten, die das Unternehmen nicht berechtigt ist, dem Cloud-Service zur Erfüllung der Zwecke dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
b. Das Unternehmen unternimmt angemessene Anstrengungen, um alle autorisierten Benutzer auf die Bestimmungen dieser Servicebedingungen aufmerksam zu machen, die für die Nutzung des Cloud-Service durch einen solchen autorisierten Benutzer gelten, und veranlasst autorisierte Benutzer zur Einhaltung dieser Bestimmungen.
c. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es über die richtige Hardware, Software (z. B. Internet-Webbrowser usw.) und Netzwerkfähigkeit für den Zugriff auf den Cloud-Service und dessen Nutzung verfügt.
8. Vertrauliche Informationen.
a. Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei der anderen Partei Informationen über ihre Geschäftsangelegenheiten, Produkte, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder geschützte Informationen mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder in Medien/in schriftlicher oder elektronischer Form oder Medien offenlegen oder zugänglich machen, die als "vertraulich" markiert, bezeichnet oder anderweitig als solche gekennzeichnet sind (zusammenfassend als "vertrauliche Informationen" bezeichnet). Die Parteien erkennen an, dass die vertraulichen Informationen personenbezogene Daten im Sinne des geltenden Rechts enthalten können.
b. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung sind: (a) öffentlich bekannt sind; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; (c) rechtmäßig von der empfangenden Partei auf nichtvertraulicher Basis von einer dritten Partei erhalten wurden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
c. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an eine natürliche oder juristische Person weitergeben, mit Ausnahme der verbundenen Unternehmen der empfangenden Partei und ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und professionellen Berater, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag wahrnehmen kann. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen in dem beschränkten Umfang offenlegen, der erforderlich ist, (i) um der Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle nachzukommen oder wie anderweitig erforderlich, um geltendem Recht nachzukommen, vorausgesetzt, dass die Partei, die die Offenlegung gemäß der Anordnung vornimmt, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, zuvor die andere Partei schriftlich benachrichtigt und angemessene Anstrengungen unternommen hat, um eine Schutzanordnung zu erwirken; oder (ii) um die Rechte einer Partei gemäß der Vereinbarung zu begründen, einschließlich der erforderlichen gerichtlichen Einreichungen.
d. Bei Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung hat die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder in anderen Medien, zurückzugeben oder alle diese Kopien zu vernichten und der offenlegenden Partei schriftlich zu bestätigen, dass diese vertraulichen Informationen vernichtet wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen jeder Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen treten mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und laufen fünf (5) Jahre ab dem Datum der erstmaligen Offenlegung gegenüber der offenlegenden Partei aus.
e. Ungeachtet anderslautender Formulierungen in der Vereinbarung gilt, dass, falls die Bestimmungen dieses Abschnitts 8 oder deren Erfüllung den Verpflichtungen einer Partei zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze widersprechen, diese Partei diese Gesetze einzuhalten hat.
9. Rückmeldung.
Wenn das Unternehmen oder einer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer per Post, E-Mail, Telefon oder anderweitig Mitteilungen oder Materialien an Axalta sendet oder übermittelt, in denen Änderungen am Cloud-Service oder an der Dokumentation vorgeschlagen oder empfohlen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Merkmale oder Funktionen, die damit in Zusammenhang stehen, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches, steht es Axalta frei, diese Rückmeldungen (einschließlich als Verantwortlicher für die darin enthaltenen persönlichen Daten, soweit zutreffend) zu verwenden, ohne dass eine Zuweisung oder Entschädigung an eine Partei erfolgt.
10. Garantie. Haftungsausschluss.
DER CLOUD-SERVICE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. AXALTA GARANTIERT, DIE DIENSTE MIT KOMMERZIELL ANGEMESSENER SORGFALT UND SACHKENNTNIS DURCHZUFÜHREN. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, LEHNT AXALTA HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, AB. AXALTA SCHLIESST INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER CLOUD-DIENSTE ERGEBEN, AUS. AXALTA ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE DAFÜR, DASS DIE CLOUD-DIENSTE UND DIE DOKUMENTATION ODER DIE ERGEBNISSE IHRER NUTZUNG DEN ANFORDERUNGEN DES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN PERSON ENTSPRECHEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT EINEM SOFTWARESYSTEM ODER ANDEREN DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT DIESEN FUNKTIONIEREN, ODER DASS SIE SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.
11. Haftungsbeschränkungen.
IN KEINEM FALL IST AXALTA UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG UNTER IRGENDEINER RECHTLICHEN ODER GERECHTEN THEORIE HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG GEISTIGEN EIGENTUMS, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG UND SONSTIGES: (a) FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, VERBESSERTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN; (b) ERHÖHTE KOSTEN, VERRINGERUNG DES WERTES ODER VERLUST VON GESCHÄFT, PRODUKTION, ERTRÄGEN ODER PROFITEN; (c) VERLUST VON GUTWILLEN ODER REPUTATION; oder (d) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, IN JEDEM FALL, UNABHÄNGIG DAVON, OB AXALTA ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR SIND. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON AXALTA, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER MIT DIESER VEREINBARUNG IN ZUSAMMENHANG STEHT, UNTER KEINEN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIEN, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, ENTSCHÄDIGUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND AUF ANDERE WEISE, DIE GESAMTHAFTUNG VON AXALTA UND DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ANGEFALLENEN, ABER NOCH NICHT AN AXALTA BEZAHLTEN BETRÄGE.
12. Laufzeit und Kündigung.
a. Laufzeit. Die Laufzeit des Abonnenments ist wie im Bestellformular angegeben.
b. Kündigung.
i. Axalta kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen kündigen, wenn das Unternehmen (A) es versäumt, einen Betrag bei Fälligkeit zu bezahlen (was das Bestellformular einschließt), und ein solches Versäumnis mehr als sechzig (60) Tage nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung durch Axalta fortdauert; oder (B) gegen eine seiner Verpflichtungen aus Abschnitt 1 verstößt;
ii. Axalta kann die Vereinbarung jederzeit während der Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, wenn Axalta nicht mehr berechtigt ist, den Cloud-Service zu vermarkten und zu vertreiben, ohne dass dem Unternehmen oder einer anderen Person dadurch eine Verpflichtung oder Haftung entsteht;
iii. Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei wirksam kündigen, wenn die andere Partei die Vereinbarung wesentlich verletzt, und eine solche Verletzung: (A) nicht beseitigt werden kann; oder (B) nicht beseitigt werden kann und sechzig (60) Tage, nachdem die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über die Verletzung informiert hat, nicht beseitigt wurde; oder
iv. jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei (A) zahlungsunfähig wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder es versäumt, diese zu begleichen; (B) einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs stellt oder gegen sie einen solchen Antrag gestellt hat oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem inländischen oder ausländischen Konkurs- oder Insolvenzgesetz unterliegt; (C) eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder zu veranlassen versucht; oder (D) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Verwahrer oder ähnlichen Bevollmächtigten, der durch Beschluss eines zuständigen Gerichts bestellt wurde, beantragt oder bestellt hat, um einen wesentlichen Teil seines Eigentums oder Geschäfts zu übernehmen oder zu verkaufen.
c. Auswirkung von Ablauf oder Beendigung. Bei Ablauf oder früherer Beendigung der Vereinbarung endet der Zugriff auf den Cloud-Service sofort, und das Unternehmen stellt die Nutzung ein und vernichtet oder gibt alle Kopien der Dokumentation (falls vorhanden) zurück und bestätigt gegenüber Axalta schriftlich, dass die Dokumentation vernichtet oder zurückgegeben wurde. Vor Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung wird das Unternehmen die zugänglichen Unternehmensdaten unter Verwendung der Cloud-Service-Funktionalitäten (Datenexport-Tools) abrufen. Axalta löscht die Unternehmensdaten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens des Vertragsablaufs oder der Vertragsbeendigung. Kein Ablauf oder keine Kündigung berührt die Verpflichtung des Unternehmens, alle Gebühren zu zahlen, die vor einem solchen Ablauf oder einer solchen Kündigung fällig geworden sind, oder berechtigt das Unternehmen zu einer Rückerstattung.
d. Überleben. Dieser Abschnitt 12(d) und die Abschnitte 4(d) , 8, 10 und 11 überdauern jede Beendigung oder jeden Ablauf der Vereinbarung.
13. Verschiedenes.
a. Vollständige Vereinbarung. Diese Nutzungsbedingungen stellen zusammen mit dem Bestellformular, zusammen mit allen anderen Dokumenten, die hierin oder durch Verweis darin enthalten sind, und allen zugehörigen Exponaten die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen und Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand, es sei denn, es wurde in der entsprechenden Schrift ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
b. Hinweise. Alle Benachrichtigungen, Anträge, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Ansprüche, Verzichtserklärungen und andere Mitteilungen (jeweils eine "Benachrichtigung") müssen schriftlich erfolgen und an die Parteien an die im Bestellformular angegebenen Adressen (oder an eine andere Adresse, die von der benachrichtigenden Partei von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt bestimmt werden kann) gerichtet werden. Alle Benachrichtigungen müssen persönlich, per national anerkanntem Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax oder E-Mail (mit Übertragungsbestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein, Porto im Voraus bezahlt) zugestellt werden. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist eine Benachrichtigung nur wirksam: (i) nach Eingang bei der empfangenden Partei und (ii) wenn die kündigende Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
c. Vergabe von Unteraufträgen. Axalta kann frei und ohne vorherige Formalitäten alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Abkommen an Unterauftragnehmer vergeben.
d. Höhere Gewalt. In keinem Fall ist eine der Parteien gegenüber der anderen Partei haftbar oder wird davon ausgegangen, dass sie gegen diese Vereinbarung verstoßen hat, wenn sie ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht oder verspätet nachkommt (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn und soweit ein solches Versäumnis oder ein solcher Verzug auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Pandemie, einschließlich COVID-19, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, Krieg, Terrorismus, Invasion, Aufruhr oder andere bürgerliche Unruhen, Streiks, Arbeitsunterbrechungen oder Bummelstreiks oder andere Arbeitsunruhen oder die Verabschiedung von Gesetzen oder Maßnahmen einer Regierung oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.
e. Ergänzung und Modifikation; Verzicht. Keine Ergänzung oder Änderung dieser Vereinbarung ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Kein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist wirksam, es sei denn, er ist ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, (i) wird kein Versäumnis, Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, auszuüben, oder eine Verzögerung bei der Ausübung dieser Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien als Verzicht auf diese Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien gewertet, und (ii) wird keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, Befugnis oder Privilegs aus dieser Vereinbarung eine andere oder weitere Ausübung dieser Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien ausschließen.
f. Abtrennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer beliebigen Gerichtsbarkeit ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat eine solche Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder macht eine solche Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar. Bei einer solchen Feststellung, dass eine Bedingung oder eine andere Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, verhandeln die Vertragsparteien in gutem Glauben über eine Änderung dieser Vereinbarung, um die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in einer für beide Seiten akzeptablen Weise zu erreichen, damit die hiermit beabsichtigten Transaktionen so weit wie möglich wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden können.
g. Geltendes Recht; Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit. Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl oder Kollisionsnorm zur Anwendung kommt, die dies erfordern würde. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung oder den hierunter gewährten Lizenzen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich am Gerichtsstand Wuppertal eingeleitet, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in einem solchen Prozess, einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren.
h. Zuweisung. Axalta kann alle oder einen Teil seiner Rechte frei abtreten oder übertragen oder eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag delegieren. Die Gesellschaft kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Axalta, die nicht unangemessener Weise verweigert werden darf, weder freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig eines ihrer Rechte abtreten oder übertragen noch eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag delegieren. Jede angebliche Abtretung, Übertragung oder Delegation, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung, Übertragung oder Delegation entbindet die abtretende oder delegierende Partei von irgendeiner ihrer Verpflichtungen aus diesem Abschnitt. Dieses Abkommen ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
h. Export-Verordnung. Das Unternehmen darf keinen mit dem Cloud-Service verbundenen Code exportieren, der gegen geltende Exportgesetze und -bestimmungen verstößt.
i. Beziehung der Parteien. Die Beziehung von Axalta zum Unternehmen ist, die eines unabhängigen Auftragnehmers und keine andere Beziehung ist durch diese Vereinbarung beabsichtigt. Keine der Parteien hat aufgrund dieser Vereinbarung das Recht, die Macht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln oder eine Verpflichtung zu schaffen, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
VEREINBARUNG ZUR DATENVERARBEITUNG
Präambel
A. Das Unternehmen fungiert als Kontrolleur. Das Unternehmen möchte den vom Wiederverkäufer angebotenen Cloud-Service zur Lagerverwaltung nutzen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Wiederverkäufer als Auftragsverarbeiter beinhaltet.
B. Die Parteien streben die Umsetzung eines Datenverarbeitungsabkommens an, das den Anforderungen der Datenschutzgesetze entspricht. Die Parteien möchten ihre Rechte und Pflichten in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung (nachfolgend „DPA“) niederlegen, die in die Vereinbarung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Unternehmen integriert ist und Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Diese DPA gilt für personenbezogene Daten, die vom Wiederverkäufer und seinen Unterauftragsverarbeitern im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Cloud-Dienstes verarbeitet werden, soweit diese personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden und den Datenschutzgesetzen unterliegen.
ES WIRD WIE FOLGT VEREINBART:
1. Definitionen und Auslegung
1.1 sofern im Vertrag nicht anders definiert, haben die in diesem DPA verwendeten Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutung:
„personenbezogene Daten des Unternehmens“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die vom Wiederverkäufer oder einem Unterauftragsverarbeiter im Namen des Unternehmens gemäß oder in Verbindung mit dem Vertrag verarbeitet werden;
„Datenschutzgesetze“ bezeichnet (i) die DSGVO und die Gesetze, die die DSGVO umsetzen oder ergänzen, und ( ii) die DSGVO, soweit anwendbar, in der durch Abschnitt 3 des EU-Gesetzes (Widerrufsgesetz) 2018 in nationales Recht des Vereinigten Königreichs umgesetzt und durch den Datenschutz geändert, Datenschutz und elektronische Kommunikation (Änderungen usw.) (EU Exit) Verordnungen 2019, zusammen mit dem Datenschutzgesetz 2018, dem Datenschutz, der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (Änderungen usw.) (EU Exit) Verordnungen 2019; jeweils in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung.
„DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung);
„Unterverarbeiter“ bezeichnet jede Person, die vom Wiederverkäufer zur Verarbeitung personenbezogener Unternehmensdaten im Namen des Unternehmens in Verbindung mit dem DPA ernannt wird.
Die Begriffe „Verantwortlicher“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung personenbezogener Daten“, „Verarbeitung“ und „Aufsichtsbehörde“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen, und ihre entsprechenden Bedingungen sind entsprechend auszulegen.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens
2.1. Jede Partei hat die Datenschutzgesetze einzuhalten, die direkt auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens anwendbar sind.
2.2. Der Wiederverkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Unternehmens nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Unternehmens, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (in diesem Fall muss der Wiederverkäufer das Unternehmen vor der Verarbeitung über diese gesetzliche Anforderung informieren, es sei denn, das Gesetz verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses). Die Vereinbarung sowie die Nutzung der Cloud Service-Funktionalitäten stellen die dokumentierten Anweisungen des Unternehmens dar. Der Wiederverkäufer hat das Unternehmen unverzüglich zu informieren, wenn nach seiner Meinung eine Anweisung gegen Datenschutzgesetze verstößt. Ungeachtet des Vorstehenden ist keine Bestimmung dieses DPA als eine bestätigende Verpflichtung des Wiederverkäufers auszulegen, die Einhaltung der Datenschutzgesetze oder eine Anweisung des Unternehmens zu überprüfen.
2.3 Das Unternehmen erfasst und pflegt personenbezogene Daten des Unternehmens in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Das Unternehmen ist allein dafür verantwortlich, alle relevanten Genehmigungen, Einwilligungen und Genehmigungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens in Übereinstimmung mit dieser DPA einzuholen. Wenn vom Unternehmen Genehmigungen, Einwilligungen, Anweisungen oder Genehmigungen erteilt werden, werden diese nicht nur im Namen des Unternehmens, sondern auch im Namen jedes anderen Controllers erteilt, der vom Unternehmen zur Nutzung des Cloud-Dienstes autorisiert ist.
3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Wiederverkäufer-Personal
3.1. Der Wiederverkäufer unternimmt angemessene Schritte, um sicherzustellen, dass der Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Unternehmens streng auf diejenigen Personen beschränkt ist, die diese Daten kennen oder darauf zugreifen müssen, soweit dies für die Zwecke des Vertrags erforderlich ist.
3.2. Der Wiederverkäufer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer sowie die seiner Unterauftragsverarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten des Unternehmens haben können, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen.
4. Sicherheit der Verarbeitung
4.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten der Implementierung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen muss der Wiederverkäufer in Bezug auf personenbezogene Daten des Unternehmens angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich gegebenenfalls der in Artikel 32 Absatz 1 DSGVO genannten Maßnahmen.
4.2 Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt der Wiederverkäufer insbesondere die Risiken, die durch die Verarbeitung entstehen, insbesondere aufgrund einer Verletzung personenbezogener Daten , die die personenbezogenen Daten des Unternehmens betrifft.
4.3. Die sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Cloud Service sind vertraulich, stehen dem Unternehmen jedoch auf Anfrage zur Verfügung. Der Wiederverkäufer kann die sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen jederzeit ändern, sofern diese Änderungen das Sicherheitsniveau nicht mindern.
5. Unterverarbeitung
5.1. Das Unternehmen ermächtigt den Wiederverkäufer hiermit, personenbezogene Daten des Unternehmens an Unterauftragsverarbeiter zu benennen und offenzulegen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, Vorausgesetzt, der Wiederverkäufer und jeder Unterauftragsverarbeiter schließen eine schriftliche Vereinbarung mit den Datenschutzbedingungen, die mit den Bedingungen dieser DPA übereinstimmen, und gewährleisten ausreichende Garantien, um angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Der Wiederverkäufer haftet weiterhin für die Einhaltung der Bedingungen dieser DPA durch den Unterauftragsverarbeiter.
5.2. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist die folgende:
Coteng nv, Kruininingenstraat 6+8, 2100 Deurne, Belgien
Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, Luxemburg, Luxemburg
Axalta Coating Systems GmbH.
Axalta Coating Systems Deutschland GmbH & Co. KG.
5.3. Der Wiederverkäufer informiert das Unternehmen per E-Mail über alle beabsichtigten Änderungen, die die Hinzufügung oder den Ersatz von Unterauftragsverarbeitern betreffen, und gibt dem Unternehmen dadurch die Möglichkeit, solchen Änderungen zu widersprechen, wenn das Unternehmen dies aus berechtigten Gründen tun möchte. Das Unternehmen hat ab dem Datum dieser E-Mail 15 (fünfzehn) Tage Zeit, den Wiederverkäufer schriftlich darüber zu informieren, dass das Unternehmen dem Unterauftragsverarbeiter widerspricht. In einem solchen Fall werden die Parteien in gutem Glauben diskutieren, um zu versuchen, eine akzeptable Lösung zu finden, andernfalls kann das Unternehmen den Vertrag kündigen. Ungeachtet des Vorgangs / Vorfalls /Konfliktpunkts kann der Wiederverkäufer einen Unterauftragsverarbeiter ohne Vorankündigung ersetzen, wenn der Grund für die Änderung außerhalb der angemessenen Kontrolle des Wiederverkäufers liegt und ein sofortiger Austausch aus Sicherheitsgründen oder anderen dringenden Gründen erforderlich ist. In diesem Fall informiert der Wiederverkäufer das Unternehmen nach seiner Ernennung über den Ersatz des Unterauftragsverarbeiters so bald wie möglich.
6. Datenspeicherort. Datenübertragung
6.1. Standort des Rechenzentrums. Die Rechenzentren, die zum Hosten von personenbezogenen Unternehmensdaten im Cloud-Service verwendet werden, befinden sich im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz. Sollte der Vertriebspartner planen, persönliche Unternehmensdaten außerhalb des EWR oder der Schweiz zu migrieren, wird er das Unternehmen schriftlich benachrichtigen.
6.2. Der Wiederverkäufer darf die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht übertragen oder genehmigen, es sei denn, dieses Land gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau oder es stehen durchsetzbare Rechte der betroffenen Personen und wirksame Rechtsmittel für die betroffenen Personen zur Verfügung und der Wiederverkäufer hat angemessene Schutzmaßnahmen wie verbindliche Unternehmensregeln, Standarddatenschutzklauseln oder einen genehmigten Verhaltenskodex vorgesehen.
6.3 In Bezug auf die personenbezogenen Daten des Unternehmens schließen das Unternehmen als Datenexporteur und der Wiederverkäufer als Datenimporteur im Namen seiner Tochtergesellschaft(en) in einem Drittland (gemäß der Definition der Datenschutzgesetze) hiermit die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung von Standardvertragsklauseln ("SCC") ab, die hier ausdrücklich durch Verweis aufgenommen werden und ab dem Beginn einer Übertragung von personenbezogenen Daten des Unternehmens in dem Umfang in Kraft treten, in dem eine solche Übertragung ohne die SCC nach den Datenschutzgesetzen verboten wäre. Anhang 1 der SCC wird durch Abschnitt 13 dieses Datenschutzgesetzes ergänzt, und Anhang 2 der SCC wird durch die in Abschnitt 4 dieses Datenschutzgesetzes genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergänzt. Soweit die SCC durch neue oder geänderte Standardvertragsklauseln ("geänderte SCC") ersetzt werden, wird die geänderte SCC nach schriftlicher Mitteilung des Unternehmens an den Wiederverkäufer, die mindestens vierzehn (14) Tage vor dem vom Unternehmen vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der geänderten SCC erfolgt, ausdrücklich in dieses Dokument aufgenommen, und die geänderte SCC tritt in Kraft und ist für die Parteien ab diesem Datum des Inkrafttretens bindend, es sei denn, der Wiederverkäufer teilt dem Unternehmen seinen Einspruch vor dem Datum des Inkrafttretens schriftlich mit.
7. Rechte der betroffenen Person
7.1. Rechte der betroffenen Person. Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und soweit dies möglich ist, hat der Wiederverkäufer angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Unternehmen zu helfen, auf Anfragen von Einzelpersonen zur Ausübung ihrer Rechte als betroffene Person, die personenbezogene Daten des Unternehmens betreffen, zu reagieren.
7.2. Anfrage des Betroffenen. Der Wiederverkäufer muss:
Das Unternehmen so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn es eine Anfrage von einer betroffenen Person gemäß einem Datenschutzgesetz bezüglich der personenbezogenen Daten des Unternehmens erhält; und
sicherstellen, dass das Unternehmen nicht auf diese Anfrage reagiert, außer auf die dokumentierten Anweisungen des Unternehmens oder gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, denen der Wiederverkäufer unterliegt. In diesem Fall muss der Wiederverkäufer das Unternehmen, soweit nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zulässig, über diese gesetzliche Anforderung informieren, bevor er auf die Anfrage antwortet.
8. Unterstützung
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen unterstützt der Wiederverkäufer das Unternehmen in angemessener Weise bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherung der personenbezogenen Daten des Unternehmens, die Meldung von Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen, die personenbezogene Daten des Unternehmens betreffen, an die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen, die Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen (DPIA) für personenbezogene Daten des Unternehmens, wenn dies erforderlich ist, und die Konsultation der Aufsichtsbehörde, wenn eine solche DPIA auf ein hohes Risiko hinweist, das nicht gemindert werden kann.
9. Audit-Rechte
Der Wiederverkäufer muss dem Unternehmen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen nachzuweisen, und er muss angemessene Prüfungen, einschließlich Inspektionen, auf Kosten des Unternehmens durch das Unternehmen oder einen unabhängigen, vom Unternehmen beauftragten externen Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten des Unternehmens ermöglichen und dazu beitragen, vorausgesetzt jedoch, dass das Unternehmen den Wiederverkäufer mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus schriftlich über eine solche Prüfung oder Inspektion informiert; dass in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr als eine Prüfung oder Inspektion durchgeführt wird, es sei denn, dies wird von einer Aufsichtsbehörde verlangt oder im Falle eines Verstoßes gegen die personenbezogenen Daten des Unternehmens; und dass die Prüfungs- oder Inspektionsrechte des Unternehmens den Anforderungen der Datenschutzgesetze oder vertraglichen Bestimmungen bezüglich der Vertraulichkeit unterliegen und durch diese beschränkt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertraulichkeitsverpflichtungen gegenüber Kunden des Wiederverkäufers oder dessen Unterauftragnehmern. Vor jedem Audit müssen sich die Parteien über den Umfang, den Zeitplan und die Verteilung der potenziellen Kosten des Wiederverkäufers für ein solches Audit einigen, die den normalen Geschäftsablauf nicht beeinträchtigen dürfen.
10. Verletzung persönlicher Daten
Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung der personenbezogenen Daten des Unternehmens Kenntnis erlangt, und dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Unterrichtung der Betroffenen über eine solche Verletzung der personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.
11. Löschung
Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, nach Benachrichtigung durch das Unternehmen alle personenbezogenen Daten des Unternehmens zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben, vorbehaltlich aller Datenschutzgesetze, die den Wiederverkäufer verpflichten, die personenbezogenen Daten des Unternehmens aufzubewahren; in diesem Fall muss der Wiederverkäufer angemessene Maßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten des Unternehmens zu sichern und vertraulich zu behandeln.
12. Vorrang
Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen dieses DPA und der Vereinbarung haben die Bedingungen dieses DPA Vorrang.
13. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Gegenstand und Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung des Cloud-Service und insbesondere die Identifizierung der Benutzer, die Anzeige kundenspezifischer Inhalte und die Verfolgung des Produktverbrauchs pro Benutzer sowie ganz allgemein die Erfüllung von Verpflichtungen und die Ausübung von Rechten gemäß der Vereinbarung
Dauer der Verarbeitung: Laufzeit des Vertrages
Art der Verarbeitung: Automatisierte und manuelle Verarbeitungsvorgänge.
Art der betroffenen personenbezogenen Daten: UID, vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firma (Arbeitgeber), Berufsbezeichnung, Land, Stadt, Postleitzahl, Sprache
Kategorien der betroffenen Person: Mitarbeiter, Mitarbeiter von Zulieferern